Therapieablauf:
Die Terminvereinbarung für das Erstgespräch erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Dieses kostenlose erste Treffen dient dazu, einander kennenzulernen, aktuelle Schwierigkeiten zu besprechen, Therapieziele festzulegen und die eingesetzten Therapiemethoden zu erläutern. Die Dauer der ersten Sitzung beträgt 30 Minuten, aller weiteren 50 Minuten. Wie lange die Therapie insgesamt dauert und wie häufig die Sitzungen stattfinden, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem spezifischen Anliegen.
Regelung bei Terminabsagen:
Der vereinbarte Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollte eine Verschiebung oder Absage erforderlich sein, bitte ich Sie, dies mindestens 24 Stunden im Voraus zu tun. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar verrechnet.
Als Ihre Psychotherapeutin/Ihr Psychotherapeut ist es mir besonders wichtig, Ihre Privatsphäre zu schützen. Gemäß § 15 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) bin ich verpflichtet, über alle Informationen, die mir im Rahmen der Therapie anvertraut werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen und auch über den Tod hinaus. Ihre persönlichen Daten und Gespräche sind bei mir sicher und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Diese Vertraulichkeit bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle und sichere therapeutische Beziehung. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Verschwiegenheitspflicht. Wenn ich Kenntnis darüber erlange, dass eine akute Gefahr für Ihr Leben oder das Leben anderer besteht, bin ich gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Sie oder andere zu schützen. Dies gilt insbesondere bei Selbst- oder Fremdverletzungsabsichten oder -handlungen.
Verschwiegenheitspflicht bei Kindern und Jugendlichen
Auch bei Kindern (bis 12 Jahre) und Jugendlichen (13 bis 18 Jahre) gilt die Verschwiegenheitspflicht. Dabei ist es wichtig, das Vertrauensverhältnis zu wahren und gleichzeitig die Rechte der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Eltern und Erziehungsberechtigte: Bei minderjährigen Patienten haben Eltern oder Erziehungsberechtigte oft ein Recht auf Information. Dennoch muss ich abwägen, welche Informationen im besten Interesse des Kindes oder Jugendlichen weitergegeben werden sollten, ohne das Vertrauensverhältnis zu gefährden. In manchen Fällen, insbesondere wenn der Jugendliche als einwilligungsfähig gilt, kann es notwendig sein, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln.
Gefährdungslagen
In Gefährdungslagen, wie bei Selbst- oder Fremdverletzungsabsichten, bin ich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dies kann bedeuten, dass ich in solchen Fällen auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten informieren muss, um die notwendige Unterstützung sicherzustellen.
Entbindung der Verschwiegenheitspflicht
In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, die Verschwiegenheitspflicht aufzuheben. Dies geschieht nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine Entbindung der Verschwiegenheitspflicht kann erforderlich sein, um mit anderen Fachpersonen, wie Ärzten oder Therapeuten, zusammenzuarbeiten und eine optimale Behandlung zu gewährleisten. Sie haben jederzeit die Kontrolle darüber, welche Informationen weitergegeben werden und an wen.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir sehr wichtig. Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen der Therapie anvertrauen, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert. Ihre Daten werden ausschließlich für therapeutische Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Kosten:
Das Honorar entnehmen Sie, bitte der separaten Kostenauflistung. Anmerkung: Psychotherapeutinnen in Ausbildung unter Supervision sind jene Psychotherapeutinnen, die sich im letzten Abschnitt ihrer Ausbildung befinden und dabei unter Supervision arbeiten. Das bedeutet, dass sie regelmäßig von erfahrenen, in der Psychotherapieliste eingetragenen Psychotherapeutinnen betreut und beraten werden. Deshalb ist eine Rückerstattung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nicht möglich, jedoch bieten diese Therapeutinnen oft einen reduzierten Tarif an.